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Antrag auf einen Wohnheimplatz

Stellen Sie möglichst schnell einen Antrag - Sobald Sie die Absicht haben, in Kassel oder Witzenhausen zu studieren, auch wenn Sie sich noch nicht an der Universität Kassel beworben haben. Der Antrag ist völlig unverbindlich. Wichtig ist, dass Sie durch das Stellen des Antrags auf die Bewerbungsliste für einen Wohnheimplatz gesetzt werden. Bitte reichen Sie Ihre Studienbescheinigung dennoch ein, sobald Sie sie bekommen haben.

Zum Online-Antrag

  • Ganz wichtig! Nur vollständige Anträge können von uns in die Bewerbungsliste aufgenommen werden. Ihr Wohnheimantrag ist keine Garantie dafür, dass Sie auch tatsächlich einen Platz in einem Wohnheim bekommen.
  • Antrag online ausfüllen und abschicken

  • Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung Ihres Wohnheimantrags finden Sie auf: Datenschutz
    Falls Sie zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte des Studierendenwerks Kassel, Gabrijela Barzinmehr-Franic, T. 0561 804-2782, E-Mail: datenschutz((at))studierendenwerk.uni-kassel.de

Zum Nachlesen

Wohnform / Zimmerarten

  • Zimmer in einer Wohngruppe (WG) - Waschbecken teilweise im Zimmer, Gemeinschaftsküche, -dusche, und WC in der Wohngruppe
  • Zimmer in Doppelapartment (EZ in DA), mit Gemeinschaftsküche, -dusche und -WC.
  • Doppelapartment (DA) - mit eigener Kochnische / Küche, Dusche, WC
  • Einzelapartment (EA) - mit eigener Kochnische, Dusche, WC
  • Einzelapartment in Wohngruppe (EA in WG) - Zimmer mit eigener Dusche und WC, in der Wohngruppe gibt es eine Gemeinschaftsküche
  • Studiowohnung - zweistöckige 2-Zimmerwohnung, mit Kochnische, Dusche und WC
  • behindertenfreundliches Einzelapartment - rollstuhlgerecht mit Kochnische, Dusche, WC

 

Möblierung der Zimmer: Schreibtisch, Schrank, Stühle, Liege, Bücherregal, teilweise Beistelltisch
Gemeinschaftseinrichtungen: Fernseh- und Aufenthaltsraum, Waschmaschinen- und Trockenraum

Mietbedingungen - Wohnen in einem Studierendenwohnheim

Das Studierendenwerk bietet in seinen Wohnheimen Zimmer in unterschiedlichen Wohnformen an. Die Zimmer sind mit einer Ausnahme voll möbliert, in den Häusern stehen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung.

Um ein Zimmer in einem Wohnheim mieten zu können, müssen Sie einen Antrag auf einen Wohnheimplatz stellen und zusammen mit den nötigen Unterlagen bei uns einreichen. Wir führen eine nach dem Eingangsdatum der Anträge sortierte Bewerbungsliste.

Die Miete setzt sich aus der Grundmiete und der Betriebskostenpauschale (BKP) zusammen. Die Mietpreise werden gemäß dem Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen vom 14.12.2021, §6, Absatz 1, Nr. 10, vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgesetzt.

Die Betriebskostenpauschale wird jeweils entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten des Vorjahres angepasst. Die Betriebskosten sind im Wesentlichen: Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Ungezieferbekämpfung, Fensterreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Pflege der Außenanlagen, Sach- und Haftpflichtversicherung,  Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss, Datenverbindungskosten, Grundsteuer, Stromverbrauch, Wasserversorgung, Entwässerung, Heiz- und Warmwasserkosten, Wartungskosten, Wascheinrichtungen, Betrieb von Aufzügen (soweit vorhanden), Trinkwasserqualitätsprüfung und Hausmeistertätigkeiten.

Die Sach- und Haftpflichtversicherung, die Sie mit der Betriebskostenpauschale bezahlen, springt bei so genannten Elementarschäden durch Feuer, Sturm, Wasser oder Ähnliches ein. Auch eine Glasversicherung und eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude und den Aufzug sind in der Betriebskostenpauschale eingeschlossen.

Aber: Diese Versicherungen decken nicht eventuelle Schäden ab, die Sie als Mieterin oder Mieter verursachen. Das tut nur eine private Haftpflichtversicherung, die Sie privat und zusätzlich abschließen können. Die Versicherungen kommen auch nicht für eventuelle Schäden an Ihrem privaten Eigentum in den Zimmern/Apartments auf. Sie springen ebenfalls nicht ein, wenn Ihnen Ihr Fahrrad gestohlen wird. Wenn Sie dagegen versichert sein wollen, müssen Sie zusätzlich eine private Hausratversicherung inklusive einer Fahrradversicherung abschließen.

Grundsätzlich müssen Sie eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 300 Euro hinterlegen. Diese Kaution wird abzüglich einer vertraglich vereinbarten Auszugspauschale zirka zehn Wochen nach dem Ende des Mietvertrags zurückgezahlt.

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