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Das Studierendenwerk - Service rund ums Studium

Nach dem hessischen Studierendenwerksgesetz haben die Studierendenwerke die Aufgabe, die Studierenden wirtschaftlich, sozial, gesundheitlich, sportlich und kulturell zu fördern. Das Studierendenwerk Kassel bietet Dienstleistungen in den Bereichen Hochschulgastronomie, Studentisches Wohnen, Studienfinanzierung und Beratung an. Ausgehend vom gesellschaftlichen Grundkonsens der Chancengleichheit im Bildungssystem gewährleisten wir so die soziale Infrastruktur im Rahmen der Hochschulausbildung.

Wir verstehen uns als umfassender Förderer aller Studierenden. Dabei arbeiten wir in einem Spannungsfeld zwischen sozialer Preisgestaltung und kostenlosem Angebot sozialer Dienste einerseits und der Notwendigkeit zur Erwirtschaftung kostendeckender Einnahmen andererseits. Um diese Gegensätze vereinen zu können, ist das Studierendenwerk Kassel sowohl auf die Semesterbeiträge der Studierenden als auch auf staatliche Zuwendungen angewiesen. Vor dem Hintergrund technischer Veränderungen sowie sich wandelnder gesellschaftlicher und individueller Wertvorstellungen und Lebensgewohnheiten stimmen wir unsere Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Studierenden ab.

Ziel- und Leistungsvereinbarung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst mit den hessischen Studierendenwerken

Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung bestimmt die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien und legt Ziele zu Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung bei der gesetzlichen Aufgabenerfüllung (§ 3 Abs. 1 bis 3 StWG) fest.

Sie gilt für den Zeitraum 2016 bis 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Sie wird ergänzt um bislang drei Nachtragsvereinbarungen.

Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Studierendenwerk Kassel

Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung bestimmt die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien und legt Ziele zu Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung bei der gesetzlichen Aufgabenerfüllung (§ 3 Abs. 1 bis 3 StWG) fest.

Sie gilt für den Zeitraum 2016 bis 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Sie wird ergänzt um bislang drei Nachtragsvereinbarungen.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit

  • Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass  wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Straße 8,  77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
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