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Versicherungen - Gesetzliche Unfallversicherung

Seit 1971 besteht für Studierende eine gesetzliche Unfallversicherung, nach der während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen oder auf dem Weg zur oder von der Ausbildungsstätte Versicherungsschutz besteht. Die Studierenden erhalten damit die gleichen Leistungen wie alle anderen von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Personen. Dies sind in der Hauptsache Ersatz der Kosten für eine Heilbehandlung, Anspruch auf Rente sowie alle erforderlichen Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden in begrenztem Umfang, sofern diese nicht durch eine Krankenkasse gedeckt sind. Achtung: Nach neuester Rechtsprechung besteht während der Examenszeit i. d. R. kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung!

Informationen und Unfallmeldung
Studierendenwerk Kassel, Beratung & Studienfinanzierung
Christine Lengemann
Telefon +49 561 804-2800
Adresse Moritzstr. 18, Campus Center, Zi. 3307

Krankenversicherung

An der Universität Kassel erfolgt Einschreibung oder Rückmeldung nur, wenn ein Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz vorgelegt wird. Den Nachweis - in Form einer Versicherungsbescheinigung - erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Grundsätzlich sind alle immatrikulierten Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht für Studentinnen und Studenten endet mit dem 30. Geburtstag. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmegründe, die zu einer zeitlich befristeten Verlängerung führen können. Lassen Sie sich gern bei der Sozialberatung des Studierendenwerks beraten oder wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Grundsätzlich gilt:

  • Studierende bleiben versicherungs- und beitragsfrei, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, des Ehegatten oder sonstigen Unterhaltsverpflichteten mitversichert sind.
  • Wer unter 25 Jahre alt ist und nur einen Mini-Job hat, kann über die Eltern mitversichert werden. Bitte achten Sie in jedem Fall auf die bestehenden Einkommensgrenzen, um weiterhin familienversichert zu bleiben.
  • Studierende können ihre Krankenkasse frei wählen.

 

Wer in einer privaten Krankenversicherung ist, kann sich von der Gesetzlichen befreien lassen. Aber Vorsicht: Die Befreiung ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich und das kann teuer werden!

Mehr Informationen unter www.ess-europe.de oder bei Studis online.

Haftpflichtversicherung für BPS

Die Berufspraktischen Studien sind von der Hochschule betreute Studienabschnitte. Die Kranken- und Unfallversicherung bleibt während dieser Zeit bestehen. In der Regel haftet das Land Hessen gegenüber den Ausbildungsstellen, die sich durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Universität Kassel zur Ausbildung von Studierenden in den Berufspraktischen Studien bereiterklärt haben, für Schäden, die der Ausbildungsstelle durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Studierenden in Zusammenhang mit der Ausbildung zugefügt werden, soweit Ansprüche der Ausbildungsstelle gegenüber den Studierenden bestehen.

Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der Studierenden behält sich das Land Hessen vor, diese in Regress zu nehmen. Über Einzelheiten sowie Sonderregelungen z. B. bei BPS im Ausland informieren die BPS-Referate.

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