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Bild:Logo Studierendenwerk Kassel

Vermitteln Sie Jobs für Studierende?

Ja, auch im Studierendenwerk gibt es Aushilfsjobs, vor allen in den Mensen und Cafeterien. Informationen dazu bekommen Sie  hier

Jobs für Studierende findet man auch über die Jobbörse der Arbeitsagentur

Wo kann ich mich einschreiben oder zum Semester zurückmelden?

Der Studienservice der Universität Kassel steht Studieninteressierten und Studierenden der Universität Kassel bei allen Fragen und Vorgängen aus der Studierendenverwaltung zur Verfügung: Bewerbung, Zulassung, Einschreibung für Studieninteressierte und Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und Bescheinigungen für Studierende.

Die meisten Anliegen können bereits bei der Informationsstelle der Universität Kassel für Sie erledigt werden. Dort erhalten Sie Kurzinformationen, können Formulare abholen und Unterlagen abgeben und werden ggf. an die Sachberarbeiterinnen und Sachbearbeiter oder andere Beratungseinrichtungen weiter geleitet.

Infotheke - Formulare und kleine Anfragen
Mo.- Do. 10 -15 Uhr
Fr. 10 - 12 Uhr
Moritzstr. 18, 3. Etage

Infotelefon - einfach erreichbar
Mo. - Do. 10-15.30 Uhr
Fr. 10-12 Uhr
Telefon: +49 561 804-2205 

E-Mail:
studieren((at))uni-kassel.de

Halten Sie bitte stets Ihre Bewerber- bzw. Matrikelnummer bereit.

Offene Sprechzeiten des Studierendensekretariats
Mo. - Do. 13-15 Uhr
Campus Center, Moritzstr. 18, Ebene 3

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Wie und wo kann ich mich für ein Semester beurlauben lassen?

Bei der Allgemeinen Studienberatung der Universität Kassel. Anliegenklärung und Information über das Studienangebot, das Beratungsangebot und das Studium an der Universität Kassel.

Öffnungszeiten der Anlaufstelle Montag - Donnerstag von 10-15 Uhr
Adresse Mönchebergstr. 19 (Eingang Beratungsservice), Raum 1190
Kontakt über die Erstinformation.

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Wer berät mich zum Thema Geld?

Wenn es um Studienfinanzierung geht, finden Sie mehrere AnsprechpartnerInnen beim Studierendenwerk Kassel.

Bei Fragen zum BAföG
Wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beraterinnen und -Berater. 

Bei Fragen zur Studienfinanzierung allgemein, zu Stipendien und Krediten
Informieren Sie sich bitte bei der Studienfinanzierungsberaterin.

Bei Fragen zur Finanzierung in besonderen Situationen, etwa von Studierenden mit Kind, Studierenden aus dem Ausland oder Studierenden mit Handycap und chronischer Krankheit
Wenden Sie sich bitte an den Sozialberater.

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Wie komme ich zu einem Zimmer oder einer Wohnung?

Das Studierendenwerk vermittelt sowohl Zimmer und Appartments in seinen Wohnanlagen für Studierende als auch Angebote privater VermieterInnen. Informationen zum Studentischen Wohnen finden Sie hier.

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Kann ich privat die Mensa mieten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Christiane Beyes
Telefon +49 5 61 8 04-7677
E-Mail c.beyes((at))studierendenwerk.uni-kassel.de

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Wie kann ich bei Ihnen für meine Produkte werben?

Sie können mit Anzeigen in Publikationen und Einrichtungen des Studierendenwerks zahlreiche Studierende der Universität Kassel erreichen. Bitte sprechen Sie uns an.

Werbung in Mensen, Cafeterien und Restaurants
CAMPUSdirekt, Direktwerbung GmbH
Telefon +49 921 78778590
E-MailINFO((at))CAMPUSdirekt.de
Internetwww.CAMPUSdirekt.de

Werbung in sonstigen Einrichtungen sowie in den Publikationen des Studierendenwerks
Brigitte Schwarz, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 561 804-2565
E-Mailoeffarb((at))studierendenwerk.uni-kassel.de

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Gibt es eine Rechtsberatung für Studierende?

Das Studierendenwerk bietet eine Rechtsberatung für Studentinnen und Studenten an.

 

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Wo kann ich als StudentIn Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen beantragen?

Antragsformulare bekommen Sie beim zuständigen Sozialamt (Rathaus) oder im Internet unter http://www.rundfunkbeitrag.de/

Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an die GEZ gesandt werden.

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Wann beginnt eigentlich das Semester ?

Die entsprechenden Termine finden Sie hier.

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Wie erreiche ich den AStA?

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)


Telefon ++49 561 804-28 86
E-Mailsekretariat((at))asta-kassel.de
Adresse Nora-Platiel-Str. 2, 34127 Kassel

Ist das Studierendenwerk auch für Schüler-BAföG zuständig?

Zuständig sind in der Regel die Städte und Landkreise, wo die Eltern der Antragstellerinnen und -steller ihren Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es unter anderem beim Kolleg, Abendgymnasium und bei Verheirateten.

 

 

Schüler-BAföG bei der Stadt Kassel

Schüler-BAföG beim Landkreis Kassel

Ich habe meinen BAföG-Antrag schon abgegeben und vergessen ihn zu unterschreiben. Wird er trotzdem bearbeitet?

Ja, das bisher geltende „Schriftformerfordernis“ gibt es nicht mehr. Aus dem Schriftformerfordernis wird ein Textformerfordernis. Das bedeutet, dass es genügt, wenn auf der letzten Seite des jeweiligen Antrags erkennbar ist, dass es sich um die erklärende Person handelt, z. B. über den ausgeschriebenen Namen. Eine Unterschrift im klassischen Sinne wird nicht mehr benötigt (natürlich jedoch weiterhin akzeptiert)!

 

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