Sagen Sie mal .... ? Was wir am häufigsten am Telefon gefragt werden.
- Vermitteln Sie Jobs für Studierende?
- Wo kann ich mich einschreiben oder zum Semester zurückmelden?
- Wie und wo kann ich mich für ein Semester beurlauben lassen?
- Wer berät mich zum Thema Geld?
- Wie komme ich zu einem Zimmer oder einer Wohnung?
- Kann ich privat die Mensa mieten?
- Wie kann ich bei Ihnen für meine Produkte werben?
- Gibt es eine Rechtsberatung für Studierende?
- Wo kann ich als StudentIn Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen beantragen?
- Wann beginnt / endet eigentlich das Semester?
- Wie erreiche ich den AStA?
Vermitteln Sie Jobs für Studierende?
Ja, auch im Studentenwerk gibt es Aushilfsjobs, vor allen in den Mensen und Cafeterien. Informationen dazu bekommen Sie hier
Jobs für Studierende findet man auch über die Jobbörse der Arbeitsagentur.
Wo kann ich mich einschreiben oder zum Semester zurückmelden?
- Der Studienservice der Universität Kassel
... steht Studieninteressierten und Studierenden der Universität Kassel bei allen Fragen und Vorgängen aus der Studierendenverwaltung zur Verfügung: Bewerbung, Zulassung, Einschreibung für Studieninteressierte und Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und Bescheinigungen für Studierende.
Die meisten Anliegen können bereits bei der Erstinformation für Sie erledigt werden. Dort erhalten Sie Kurzinformationen, können Formulare abholen und Unterlagen abgeben und werden ggf. an die Sachberarbeiterinnen und Sachbearbeiter oder andere Beratungseinrichtungen weiter geleitet.
Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags von 10 - 15 Uhr
Mönchebergstr. 19, 1. Etage
Kontakt (Telefon, Post, E-Mail) über die Erstinformation.
Ihre Unterlagen (Anträge, Nachreichungen etc.) können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten am Hauseingang Mönchebergstr. 19 einwerfen.
Wie und wo kann ich mich für ein Semester beurlauben lassen?
- Bei der Allgemeinen Studienberatung der Universität Kassel
Anliegenklärung und Information über das Studienangebot, das Beratungsangebot und das Studium an der Universität Kassel.
Öffnungszeiten der Anlaufstelle:
Montag - Donnerstag von 10-15 Uhr
Mönchebergstr. 19 (Eingang Beratungsservice), Raum 1190
Kontakt über die Erstinformation.
Wer berät mich zum Thema Geld?
Wenn es um Studienfinanzierung geht, finden Sie mehrere AnsprechpartnerInnen beim Studentenwerk Kassel.
- Bei Fragen zum BAföG:
Wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beraterinnen und -Berater.
- Bei Fragen zur Studienfinanzierung allgemein, zu Stipendien und Krediten:
Informieren Sie sich bitte bei der Studienfinanzierungsberaterin.
- Bei Fragen zur Finanzierung in besonderen Situationen, etwa von Studierenden mit Kind, Studierenden aus dem Ausland oder Studierenden mit Handycap und chronischer Krankheit:
Wenden Sie sich bitte an den Sozialberater.
Wie komme ich zu einem Zimmer oder einer Wohnung?
Das Studentenwerk vermittelt sowohl Zimmer und Appartments in seinen Wohnanlagen für Studierende als auch Angebote privater VermieterInnen.
Informationen zum Studentischen Wohnen finden Sie hier.
Kann ich privat die Mensa mieten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Bitte wenden Sie sich an Beate Sennhenn,
T. (05 61) 8 04-2697,
Wie kann ich bei Ihnen für meine Produkte werben?
Sie können mit Anzeigen in Publikationen und Einrichtungen des Studentenwerks zahlreiche Studierende der Universität Kassel erreichen. Bitte sprechen Sie uns an.
Werbung in Mensen, Cafeterien und Restaurants
CAMPUSdirekt, Direktwerbung GmbH
Tel (0921) 78 77 85 90
Internet: www.CAMPUSdirekt.de
E-Mail: INFO((at))CAMPUSdirekt.de
Werbung in sonstigen Einrichtungen sowie in den Publikationen des Studentenwerks
Brigitte Schwarz, Öffentlichkeitsarbeit
T. (0561) 8 04-25 65
E-Mail: oeffarb@studentenwerk.uni-kassel.de
Gibt es eine Rechtsberatung für Studierende?
Das Studentenwerk bietet eine Rechtsberatung für Studentinnen und Studenten an.
Wo kann ich als StudentIn Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen beantragen?
Antragsformulare bekommen Sie beim zuständigen Sozialamt (Rathaus) oder im Internet unter www.gez.de
Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an die GEZ gesandt werden.
Wie erreiche ich den AStA?
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Nora-Platiel-Str. 2
34127 Kassel
T. (05 61) 8 04-28 86
E-Mail: sekretariat((at))asta-kassel.de
Ist das Studentenwerk auch für Schüler-BAföG zuständig?
Zuständig sind in der Regel die Städte und Landkreise, wo die Eltern der Antragstellerinnen und -steller ihren Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es unter anderem beim Kolleg, Abendgymnasium und bei Verheirateten.