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CampusCard

Die CampusCard kann sowohl als Zahlungsmittel an den Kassen des Studierendenwerks als auch für die Druck- und Kopierstationen sowie einigen Automaten auf dem Campus verwendet werden. Sie gilt außerdem als Ausweis für die Standorte der Universitätsbibliothek. Die Bezahlfunktion kann dort zum Begleichen von Bibliotheksgebühren genutzt werden. Mieterinnen und Mieter der Studierendenwohnheime nutzen die Karte vor allem als Zahlkarte für Waschmaschinen und Trockner.

Mehr über die CampusCard auf www.uni-kassel.de/its/dienstleistungen/identity-und-accessmanagement/campuscard

Woher bekomme ich meine persönliche CampusCard der Universität Kassel?

Alle Informationen dazu finden Sie auf

 

Was muss ich tun, wenn ich die Karte zum Bezahlen nutzen will?

Laden Sie Guthaben auf die CampusCard auf.

 

Außerdem sollten Sie den "Mensa-Status" (Studierende / Bedienstete / Auszubildende / Anwärterinnen und Anwärter / Praktikantinnen und Praktikanten, Gäste) prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.

 

 

Speichert das Studierendenwerk meine Daten?

Nein, das Studierendenwerk liest keinerlei mit der Karte verbundene persönliche Daten der Nutzerinnen und Nutzer aus noch werden solche Daten an das Studierendenwerk weitergegeben. Die Nummer Ihrer CampusCard wird aus abrechnungstechnischen Gründen bei den Bezahlvorgängen gespeichert und gemäß Steuervorschriften nach Ablauf von zehn Jahren gelöscht, sofern das Vertragsverhältnis beendet wurde.

 

Wie kann ich das Guthaben der Karte prüfen?

Um das Guthaben auf der Karte zu prüfen, schieben Sie die Karte bitte in den Kartenschlitz eines Aufwerters. Im Display sehen Sie den aktuellen Guthabenstand. Der Guthabenstand wird außerdem beim Bezahlen an den Kassen, an den Waschmaschinenterminals, an den Automaten im LEO und an den Abwertern der Kopierer angezeigt. In der Zentralmensa können Sie sich Ihr CampusCard-Guthaben auf einem extra Anzeiger im Eingangsbereich ablesen.

 

Wie viel Geld kann ich auf die CampusCard aufladen?

Bitte prüfen Sie die auf Ihrer CampusCard eingetragene Kartennummer. Beginnt Sie mit einer "3",  können Sie die "Geldbörse" Ihrer CampusCard mit einem Gesamtbetrag von maximal 90 Euro aufladen. Beginnt sie mit einer "4", beträgt der Maximalbetrag 150 Euro. Die Aufwerter akzeptieren Geldscheine à 5, 10, 20 oder 50 Euro. Bitte achten Sie darauf, den entsprechenden Geldbetrag passend bereit zu halten, denn: Die Aufwerter geben kein Wechselgeld heraus.

 

Bekomme ich eine Quittung über das eingezahlte Geld?

Ja, an den Aufwerter-Stationen in der Zentralmensa, in der Zentralbibliothek, in der Murhardschen Bibliothek, im LEO Lernort, im Pavillon, in der Mensa Heinrich-Plett-Straße, der Mensa Kunsthochschule sowie in der Mensa Steinstraße in Witzenhausen. Dort stehen dafür Quittungsdrucker zur Verfügung.

 

Wo finde ich eine Übersicht über meine CampusCard-Zahlungen?

Diese Übersicht gibt es im Autoload-Portal. Und zwar für alle CampusCard-Nutzerinnen und - Nutzer - auch für jene, ihre CampusCard nicht mit Autoload aufladen.

 

Was muss ich tun, wenn der Aufwerter zwar das Geld einzieht, der entsprechende Betrag aber auf der Karte nicht angezeigt wird?

Füllen Sie bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus. Auszahlungen sind auch noch innerhalb von drei Monaten möglich, nachdem Sie die Universität Kassel verlassen haben.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie dann

  • per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel, oder
  • per E-Mail an campuscard@studierendenwerk.uni-kassel.de

Dann wird das Kartenguthaben ermittelt und eventuell vorhandenes Guthaben auf Ihr Konto überwiesen.

 

Kann ich mir ein Guthaben auf der Karte erstatten lassen?

Ja, vorausgesetzt, es liegt einer der folgenden Gründe vor:

  • Der Aufwerter hat das Geld eingezogen, der entsprechende Betrag wird jedoch auf der Karte nicht angezeigt.
  • Ihr Studium oder Ihr Dienstverhältnis an der Universität ist beendet.

In diesen Fällen füllen Sie bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus.

Den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag

  • schicken Sie dann per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel.
  • Legen Sie dem Antrag unbedingt Ihre CampusCard bei. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Geld eingezahlt haben, das Guthaben aber nicht auf die Karte gebucht wurde.

Dann wird das Kartenguthaben ermittelt und eventuell vorhandenes Guthaben auf Ihr Konto überwiesen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es keine Guthabenerstattung in anderen als den oben genannten Fällen gibt.

Auszahlungen sind auch noch innerhalb von drei Monaten möglich, nachdem Sie die Universität Kassel verlassen haben.

 

Was muss ich tun, wenn meine Karte kaputt ist bzw. nicht mehr gelesen werden kann?

Beim ITS der Universität Kassel bekommen Sie kostenlos Ersatzkarten. Eventuelles Restguthaben auf Ihrer defekten CampusCard können Sie auf diese übertragen lassen.

 

Was ist mit meinem Guthaben, wenn ich eine neue Karte bekommen habe?

Stellen Sie beim ITS der Universität Kassel einen Antrag auf Übertragung des Guthabens von Ihrer alten Karte auf die neue, wenn Sie diese abholen.

 

Wie kann ich Guthaben von einer Karte auf eine andere übertragen lassen?

Im Formular Antrag auf Übertragung von Kartenguthaben (PDF zum Download) geben Sie an, dass das Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden soll. Geben Sie dabei unbedingt Ihre neue Kartennummer mit an. Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, informieren wir sie. Guthabenübertragungen sind an allen Kassen des Studierendenwerks möglich. Bitte teilen Sie unserer Mitarbeiterin / unserem Mitarbeiter an der jeweiligen Kasse mit, dass Sie einen „Guthaben-Transfer“ vornehmen lassen wollen.

 

Was kann ich tun, wenn ich versehentlich eine Gästekarte am Aufwerter-Automaten gekauft habe?

Wenn Sie irrtümlich eine Gästekarte gekauft und diese weder aufgeladen noch an Fotokopierern benutzt haben, können Sie sie zurückgeben und sich den Kaufbetrag in Höhe von 5 Euro auf Ihr Konto zurückerstatten lassen.

Füllen Sie bitte einen Antrag auf Erstattung des Kaufpreises (PDF zum Download) aus.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag

  • schicken Sie dann per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel.

 

Muss ich beim Umgang mit der Karte irgendwelche Besonderheiten beachten?

Da Ihre Chipkarte elektronisch lesbare Daten enthält, achten Sie bitte darauf, dass die Karte nicht in der Nähe von Magneten, Monitoren oder Lautsprechern gelagert wird und nicht beklebt werden darf, um die Lesbarkeit der Daten zu gewährleisten. Bewahren Sie Ihre Karte sorgfältig auf. Falls Sie sie doch verlieren sollten, informieren Sie bitte umgehend das IT-Servicezentrum oder sperren Sie die Karte online. Das vorhandene Guthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden. Füllen Sie dazu bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus.

  

Was tue ich, wenn ein Kopierer kaputt ist oder zu viel Geld von meiner Karte abgebucht wird?

Bitte wenden Sie sich bitte an den  IT-Service der Universität Kassel.

 

Woher bekomme ich mehr Informationen, zum Beispiel zu den Preisen für Kopien?

 

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich rund ums Bezahlen mit der CampusCard Fragen habe?

Unter campuscard((at))studierendenwerk.uni-kassel.de beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen.

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