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Bildungskredit

Bildungskredit - Art und Umfang der Förderung

Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (für sechssemestrige Bachelorstudiengänge schon nach den ersten beiden Semestern) gibt es den Bildungskredit. Er kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig.

Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in gleich bleibenden monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro  ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Kreditsumme ist auf maximal 7200 Euro pro Ausbildungsabschnitt begrenzt und hat ein Minimum von 1000 Euro. Bei entsprechendem Bedarf, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien oder für ein Auslandspraktikum, kann die einmalige Zahlung von bis zu 3.600 Euro in einer Summe - neben der monatlichen Zahlung - beantragt werden, wenn die Studierenden glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung für besondere Ausbildungszwecke benötigen.

 


Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate) zuzüglich eines Verwaltungskostenaufschlags in Höhe von einem Prozent p.a. Er wird halbjährlich jeweils zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet.

Der Bildungskredit ist für vier Jahre - beginnend mit der ersten Fälligkeit - tilgungsfrei.


Berechtigte
Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsbürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms weiterhin nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass der/die Student/in die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
  • Studenten, die die Zwischenprüfung bestanden haben.
  • Studenten, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben.
  • Studenten eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums.
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
  • Volljährige Schüler in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.

Ausländische Auszubildende, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können den Kredit erhalten, wenn z. B. ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist oder wenn der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist. In weitem Umfang sind auch Auszubildende aus EU-Mitgliedsstaaten mit inländischem Wohnsitz in den Förderbereich einbezogen. Anderen Ausländern wird der Bildungskredit im Regelfall dann geleistet, wenn sie oder zumindest ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.


Weitere Voraussetzungen

Ausbildungsstätten
Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer anerkannten inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein.

Altersgrenze
Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Studenten können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters erhalten.


Antragsverfahren
Die Bewilligung von Leistungen nach diesem Programm erfolgt in zwei Schritten.

  • Bewilligt werden Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet unter www.bundesverwaltungsamt.de. Die Leistungsbewilligung erfolgt wie beim BAföG - im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Beglaubigung ist nicht erforderlich. Unterschriftsbestätigungen können z. B. von den BAföG-Ämtern, von Banken, von Gemeinden etc. vorgenommen werden. Sobald das unterzeichnete Vertragsangebot bei der KfW eingegangen ist, werden die Zahlungen aufgenommen. Achtung: Der Vertragsabschluss mit der KfW ist an eine Frist gebunden, die im Bewilligungsbescheid festgelegt ist. Als Stichtag gilt der Posteingang bei der KfW.

Rückzahlung
Vier Jahre nach der ersten Auszahlungsrate ist der Kredit in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet. Im Falle von - nicht nur vorübergehenden - Schwierigkeiten bei der Rückzahlung wird die DtA die Forderung an das BVA abtreten. Alle weiteren Schritte erfolgen dann nach den Bestimmungen des öffentlichen Rechts.


Kontakt:

Bundesverwaltungsamt

 

Abt. IV Bildungskredit
50728 Köln
Telefon: (0221) 758-4492
Fax: (0221) 758-4850
bildungskredit@bva.bund.de  



www.bundesverwaltungsamt.de 

 

 

zuletzt geändert:  2.02.2010      © 2005-2010 Studentenwerk Kassel: Webmaster      Seitenanfang