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BAföG

Ausbildungsförderung

Noch immer denken viel zu viele Studierende, sie hätten ohnehin keinen Anspruch auf BAföG. Wie Sie mit Hilfe des BAföGs Ihre Studiensituation entspannen können - dazu informieren und beraten wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen, die Anträge auszufüllen und bemühen uns darum, für Sie die Möglichkeiten staatlicher Studienfinanzierung voll auszuschöpfen.

Ihr Recht auf BAföG

Eine wichtige Geldquelle zur Finanzierung Ihres Studiums kann das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein. Wenn Sie studieren wollen, Ihnen jedoch das Geld für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung fehlt, dann löst das BAföG möglicherweise dieses Problem für Sie. Sie finden hier eine Reihe von Informationen sowie Hinweise auf weitere nützliche Websites. Dabei geht aber nichts über das persönliche Gespräch mit den BAföG-Beraterinnen und -Beratern. Sie kennen sich aus, beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare. Damit Sie Ihr Recht auf BAföG nutzen können. Die populärsten Irrtümer in Sachen BAföG erklären, warum es sich lohnt, einen Antrag zu stellen:

»Meine Eltern verdienen zu viel!«
Das denken viele - und irren sich oft. Denn wie hoch das elterliche Einkommen, das für den BAföG-Antrag zugrunde gelegt wird, tatsächlich ist, muss erst berechnet werden. Es gibt einige Faktoren, die die sich darauf auswirken. Etwa die Zahl der Geschwister. Ob das Einkommen der Eltern wirklich zu hoch ist, wissen Sie tatsächlich erst, wenn Ihr BAföG-Antrag gestellt und bearbeitet wurde.

 

»Die paar Euro lohnen sich doch kaum!«
Wenn 366 Euro im Monat für Sie nur ein paar Euro sind - bitte. Das ist nämlich der durchschnittliche Förderbetrag zurzeit beim BAföG. Aber auch wenn's weniger gibt, heißt es: Haben oder nicht haben. Um so weniger kostbare Zeit geht fürs Jobben drauf ...

»Ich hab aber einen Job, und den will ich auch behalten!«
Das können Sie auch. BAföG-EmpfängerInnen dürfen bis zu 4.800 Euro brutto im Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, ohne dass das zu Abzügen beim BAföG führt. Verdienen Sie 6.100 Euro, bekommen Sie monatlich gerade 86 Euro BAföG weniger ...

»Ich hab  bestimmt zu viel gespart!«
Der Freibetrag vom Vermögen ist mit 5.200 Euro festgesetzt. Nur was darüber liegt, wird (verteilt auf 12 Monate) aufs BAföG angerechnet.

»Aber die ganzen Schulden!«
Erstens: Zurückgezahlt werden muss nur die Hälfte (und zwar als zinsloses Darlehen), die andere Hälfte gibt's geschenkt! Zweitens: Beim BAföG sind die Schulden auf maximal 10.000 Euro begrenzt!

 

»Nach dem Diplom bekomme ich für meinen Master sowieso keine Förderung mehr!«

Das muss nicht gelten, wenn Sie vor dem Master einen gestuften Diplomstudiengang an der Uni Kassel absolviert haben. Nach einem Diplom I ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des darauf aufbauenden Masterstudiengangs möglich - bei Verleihung des Diplom-II-Grades. Lassen Sie sich dazu beraten - es könnte sich lohnen.

 

»Die Förderdauer ist zu kurz!«
Da ist was dran. Aber immerhin gibt's die  »Studienabschlusshilfe«. Die gibt allen BAföG-Berechtigten auch nach einer Unterbrechung der Förderung von bis zu 4 Semestern die Möglichkeit, das Studium mit Hilfe des BAföG abzuschließen, wenn auch nur (wie bisher) als verzinsliches Bankdarlehen. Obendrein gibt es in bestimmten Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, die Förderdauer zu verlängern.

»Ich hätte doch viel früher BAföG beantragen müssen!«
Sollen schon. Aber nicht müssen. Für einen BAföG-Antrag ist es (fast) nie zu spät. Egal ob im 1. oder 5. Semester, egal ob zu Semesterbeginn oder mitten drin ...

»Aber diese schrecklichen Formulare ...!«
Stimmt schon. Aber dafür gibt es ja schließlich die freundlichen Beraterinnen und Berater beim Studentenwerk. Die helfen auch beim Ausfüllen.

 

 

 

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Beratung wann und wo

In Kassel
Im Hofgebäude der Wolfhager Straße 10,
34117 Kassel, direkt am Holländischen Platz;
Öffnungszeiten: Mo. + Do. 10-12 Uhr, Di. + Mi. 10-15 Uhr


Tel. 0561/804 2569 oder -2551, Fax: 0561/804 2548
eMail: foerderung@studentenwerk.uni-kassel.de


In Witzenhausen

(zuständig für Studierende des Fachbereichs 11 der Universität Kassel und der privaten Fachhochschule Nordhessen, Bad Sooden-Allendorf):
Stubenstraße 20,
37206 Witzenhausen, nahe der Mensa Steinstraße,
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
Tel. 05542/98 1202, Fax: 05542/98 1400
eMail: mentz@studentenwerk.uni-kassel.de


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Beratungsgespräche während der Öffnungszeiten nur eingeschränkt möglich sind.

Wer für Ihre Fragen und Anträge zuständig ist, richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Den Namen Ihrer Beraterin / Ihres Beraters finden Sie hier.

 

Wir prüfen Ihre Anträge so schnell wie möglich und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald wir feststellen, dass noch Unterlagen fehlen. Bitte beachten Sie, dass wir Unterlagen (Bescheinigungen, Belege etc.), die Sie uns per E-Mail zusenden, nur im PDF-Format annehmen. Eingangsbestätigungen (auch per E-Mail) können wir leider nicht ausstellen - dafür bitten wir Sie um Verständnis.

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Formulare zum Download

Sämtliche Formulare, die Sie für Ihren BAföG-Antrag benötigen, finden Sie ebenso wie das vollständige Gesetz mit Erläuterungen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): http://www.bafoeg.bmbf.de/

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir Unterlagen (Bescheinigungen, Belege etc.), die Sie uns per E-Mail zusenden, nur im PDF-Format annehmen.   

 

Ihren ausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können Sie im Studentenwerk abgeben. Oder aber Sie schicken alles per Post (und in einem ausreichend frankierten Umschlag!) an das

Studentenwerk Kassel

Postfach 10 36 60
34036 Kassel

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Mehr Informationen für Sie

Merkblätter des Studentenwerks Kassel gibt es zu folgenden Themen

 

Merkblätter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

  •  Zweitausbildung
  •  Studienabbruch und Fachrichtungswechsel
  •  Elternunabhängige Förderung
  •  Einkommensaktualisierung
  •  Darlehensrückzahlung
  •  Einkommen der Auszubildenden
  •  Bildungskredit
  •  Schwangerschaft und Kindererziehung

Diese erhalten Sie beim Bundesminister für Bildung und Forschung (BMBF), wenn Sie dort in der Menüleiste auf " Merkblätter " klicken.

 

 

Merkblätter des Deutschen Studentenwerks (DSW):

zuletzt geändert:  30.06.2010      © 2005-2010 Studentenwerk Kassel: Webmaster      Seitenanfang