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BAföG

Ausbildungsförderung

Noch immer denken viel zu viele Studierende, sie hätten ohnehin keinen Anspruch auf BAföG. Wie Sie mit Hilfe des BAföGs Ihre Studiensituation entspannen können - dazu informieren und beraten wir Sie gerne. Wir bemühen uns darum, für Sie die Möglichkeiten staatlicher Studienfinanzierung voll auszuschöpfen.

Ihr Recht auf BAföG

Eine wichtige Geldquelle zur Finanzierung Ihres Studiums kann das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein. Wenn Sie studieren wollen, Ihnen jedoch das Geld für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung fehlt, dann löst das BAföG möglicherweise dieses Problem für Sie. Sie finden hier eine Reihe von Informationen sowie Hinweise auf weitere nützliche Websites. Dabei geht aber nichts über das persönliche Gespräch mit den BAföG-Beraterinnen und -Beratern. Sie kennen sich aus, beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare. Damit Sie Ihr Recht auf BAföG nutzen können. Die populärsten Irrtümer in Sachen BAföG erklären, warum es sich lohnt, einen Antrag zu stellen:

»Meine Eltern verdienen zu viel!«
Das denken viele - und irren sich oft. Denn wie hoch das elterliche Einkommen, das für den BAföG-Antrag zugrunde gelegt wird, tatsächlich ist, muss erst berechnet werden. Es gibt einige Faktoren, die die sich darauf auswirken. Etwa die Zahl der Geschwister. Ob das Einkommen der Eltern wirklich zu hoch ist, wissen Sie tatsächlich erst, wenn Ihr BAföG-Antrag gestellt und bearbeitet wurde.

 

»Die paar Euro lohnen sich doch kaum!«
Wenn 366 Euro im Monat für Sie nur ein paar Euro sind - bitte. Das ist nämlich der durchschnittliche Förderbetrag zurzeit beim BAföG. Aber auch wenn's weniger gibt, heißt es: Haben oder nicht haben. Um so weniger kostbare Zeit geht fürs Jobben drauf ...

»Ich hab aber einen Job, und den will ich auch behalten!«
Das können Sie auch. BAföG-EmpfängerInnen dürfen bis zu 4.808 Euro brutto im Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, ohne dass das zu Abzügen beim BAföG führt. Verdienen Sie 6.100 Euro, bekommen Sie monatlich gerade 85 Euro BAföG weniger ...

»Ich hab  bestimmt zu viel gespart!«
Der Freibetrag vom Vermögen ist mit 5.200 Euro festgesetzt. Nur was darüber liegt, wird (verteilt auf 12 Monate) aufs BAföG angerechnet.

»Aber die ganzen Schulden!«
Erstens: Zurückgezahlt werden muss nur die Hälfte (und zwar als zinsloses Darlehen), die andere Hälfte gibt's geschenkt! Zweitens: Beim BAföG sind die Schulden auf maximal 10.000 Euro begrenzt!

 

»Für meinen Master bekomme ich sowieso keine Förderung mehr!«

Das ist falsch. Grundsätzlich kann ein Masterstudiengang gefördert werden, wenn er auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und außer dem Bachelorstudiengang noch kein Studiengang abgeschlossen wurde. Wenn Sie vor dem Master einen gestuften Diplomstudiengang an der Uni Kassel absolviert haben, ist nach einem Diplom I unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des darauf aufbauenden Masterstudiengangs möglich - bei Verleihung des Diplom-II-Grades.

Die Altersgrenze für die Förderung von Masterstudiengängen liegt bei 35 Jahren. Entscheidend ist der Beginn des Masterstudiengangs.

Lassen Sie sich dazu beraten - es könnte sich lohnen.

 

»Die Förderdauer ist zu kurz!«
Für manche ist sie zu kurz. Aber die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Und wenn's danach tatsächlich eng werden sollte, gibt's ja unter Umständen die  »Studienabschlusshilfe«. Die gibt allen BAföG-Berechtigten auch nach einer Unterbrechung der Förderung von bis zu 4 Semestern die Möglichkeit, das Studium mit Hilfe des BAföG abzuschließen, wenn auch nur (wie bisher) als verzinsliches Bankdarlehen. Obendrein gibt es in bestimmten Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, die Förderdauer zu verlängern.

»Ich hätte doch viel früher BAföG beantragen müssen!«
Sollen schon. Aber nicht müssen. Für einen BAföG-Antrag ist es (fast) nie zu spät. Egal ob im 1. oder 5. Semester, egal ob zu Semesterbeginn oder mitten drin ...

»Aber diese schrecklichen Formulare ...!«
Stimmt schon. Aber dafür gibt es ja schließlich die freundlichen Beraterinnen und Berater beim Studentenwerk. Die beantworten Ihre Fragen zum Ausfüllen des Antrags gern.

 

 

 

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Beratung - wann und wo

In Kassel
Im Hofgebäude der Wolfhager Straße 10,
34117 Kassel, direkt am Holländischen Platz;
Öffnungszeiten des BAföG-Info-Büros: Montag bis Donnerstag 10-15 Uhr

 

Wenn nicht alle Ihre Fragen im BAföG-Info-Büro beantwortet werden können, vereinbaren wir einen extra Gesprächstermin mit Ihnen.


Tel. 0561/804 2569 oder -2551, Fax: 0561/804 2548
eMail: foerderung((at))studentenwerk.uni-kassel.de


In Witzenhausen

(zuständig für Studierende des Fachbereichs 11 der Universität Kassel und der privaten Fachhochschule Nordhessen, Bad Sooden-Allendorf):
Stubenstraße 20,
37206 Witzenhausen, nahe der Mensa Steinstraße,
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
Tel. 05542/98 1202, Fax: 05542/98 1400
eMail: mentz((at))studentenwerk.uni-kassel.de


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Beratungsgespräche während der Öffnungszeiten nur eingeschränkt möglich sind.

Wer für Ihre Fragen und Anträge zuständig ist, richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Den Namen Ihrer Beraterin / Ihres Beraters finden Sie hier.

 

Wir prüfen Ihre Anträge so schnell wie möglich und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald wir feststellen, dass noch Unterlagen fehlen. Bitte beachten Sie, dass wir Unterlagen (Bescheinigungen, Belege etc.), die Sie uns per E-Mail zusenden, nur im PDF-Format annehmen. Eingangsbestätigungen (auch per E-Mail) können wir leider nicht ausstellen - dafür bitten wir Sie um Verständnis.

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Formulare zum Download

Unter www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php finden Sie ausführliche Informationen, einen Antragassistenten, der Ihnen hilft die richtigen Formblätter zu finden, und natürlich jede Menge Tipps zum Ausfüllen.

 

 

Hier nur eine kurze Übersicht über die wichtigsten Antragsunterlagen:

 

  

BAföG-Erstantrag

 

Wenn Sie zum ersten Mal einen BAföG-Antrag beim Studentenwerk Kassel stellen, brauchen Sie in der Regel folgende Formulare

 

Das alles finden Sie zum Download unter www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php

 

 

BAföG-Weiterförderungsantrag

 

Wenn Sie bereits einen BAföG-Antrag gestellt haben und jetzt die Weiterförderung beantragen wollen, brauchen Sie im Normalfall nur

 

Beides gibt's zum Download unter www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php

     

 

Leistungsnachweis ab dem 5. Semester

 

Ab dem 5. Semester müssen Sie den Leistungsnachweis vorlegen. Dafür benötigen Sie dieses Formblatt:

  

 

Wenn sich Studentinnen und Studenten in besonderen Lebensituationen befinden, sind weitere Formblätter nötig: 

 

  Auch alle diese Formblätter gibt's unter  www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php

 

 

Ihren ausgefüllten Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können Sie im Studentenwerk abgeben. Oder aber Sie schicken alles per Post an das

Studentenwerk Kassel

Postfach 10 36 60

34036 Kassel

 

Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Formblätter immer im Original eingereicht werden müssen. 

Zusätzliche Bescheinigungen, Belege oder Ähnliches, die Sie uns per E-Mail schicken, nehmen wir ausschließlich als PDF-Dateien an.   

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Mehr Informationen für Sie

Merkblätter des Studentenwerks Kassel gibt es zu folgenden Themen

Merkblätter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

  •  Zweitausbildung
  •  Studienabbruch und Fachrichtungswechsel
  •  Elternunabhängige Förderung
  •  Einkommensaktualisierung
  •  Darlehensrückzahlung
  •  Einkommen der Auszubildenden
  •  Bildungskredit
  •  Schwangerschaft und Kindererziehung

Diese erhalten Sie beim Bundesminister für Bildung und Forschung (BMBF), wenn Sie dort in der Menüleiste auf " Merkblätter " klicken.

 

 

Merkblätter des Deutschen Studentenwerks (DSW):

zuletzt geändert:  29.11.2011      © 2005-2012 Studentenwerk Kassel: Webmaster      Seitenanfang