Studentenwerk Kassel: - Freitag, 18. Mai 2012
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Bildungskredit - Förderungsart und Antrag

Ziel des Bildungskreditprogramms ist die finanzielle Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen, beim Bachelor ab dem 3. Semester. Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern oder Ehegatten.

 

Der Bildungskredit bietet folgende Konditionen:

  • Kreditvolumen 1.000 bis 7.200 Euro
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten
  • monatliche Raten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro (frei wählbar)
  • einmalige Abschlagszahlung in vollen Hunderterbeträgen bis zu 3.600 Euro
  • variabler Zins (1% Aufschlag auf den 6-Monats-Euribor) wird 1x im Semester angepasst, keine Bearbeitungsgebühr

 

Man kann für jeden Bildungsabschnitt einen Bildungskredit beantragen (einen für den Bachelor und einen weiteren für den Master).

 

Der Bildungskredit zahlt bis zum 36. Geburtstag und für den Erstabschluss bis zum 12. Hochschulsemester, darüber hinaus nur mit Prüfungszulassung bzw. Bestätigung des bevorstehenden Abschlusses durch die Uni. Für jeden weiteren Abschluss sind dann die Hochschulsemester nicht mehr ausschlaggebend. 

Rückzahlung: Vier Jahre nach der ersten Auszahlungsrate ist der Kredit in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen. Er kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.

 

Bildungskredit beantragen

Online unter www.bildungskredit.de  beantragen und innerhalb von 14 Tagen postalisch (oder als Mailanhang) Folgendes an das Bundesverwaltungsamt schicken:

1. Kopie des Personalausweises

2. Kopie der Immatrikulationsdaten (das weiße Blatt kopieren, das mit den Studienbescheinigungen zugeschickt wurde, da dort die Hochschulsemester vermerkt sind)

3. Leistungsnachweis: Den Zwischenprüfungsvordruck des Bundesverwaltungsamts (unter "Vordrucke"vom Prüfungsamt ausfüllen und abstempeln lassen. Beim Bachelor werden die Leistungen der ersten beiden Semester (oder 60 Credits) gefordert, bei anderen Studiengängen die Leistungen der ersten vier Semester. Beim Antrag für den Master muss das Bachelor- oder Diplom-Zeugnis beigelegt werden.

4. Gegebenenfalls Anforderungen für ausländische Studierende beachten.

5. Gegebenenfalls Prüfungszulassung oder Prognosebescheinigung beilegen bei Überschreiten der 12 Hochschulsemester für den Erstabschluss.

 

Mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vertragsangebot der KfW versandt. Der Antragsteller nimmt das Vertragsangebot durch Unterschrift an. Eine "Beglaubigung" ist nicht erforderlich, es genügt stattdessen eine Unterschriftsbestätigung.

 

Im Studentenwerk Kassel können die Studienfinanzierungsberaterin und der Sozialberater sowie das Sekretariat der Beratungsdienste (Zimmer H003) und das BAföG-Sekretariat (Zimmer H010) Unterschriften bestätigen. Ansonsten werden Unterschriftsbestätigungen auch bei Gemeinden, Banken etc. vorgenommen.

 

Die Bearbeitung dauert ungefähr acht Wochen, zu Beginn des Wintersemesters erfahrungsgemäß erheblich länger.

 

Kontakt:

Bundesverwaltungsamt

Abt. IV Bildungskredit

50728 Köln

Telefon: 0228 99 358 4492

Fax: 0228 99 358 4850

bildungskredit((at))bva.bund.de  

www.bildungskredit.de

 



www.bundesverwaltungsamt.de