Studentenwerk Kassel: - Freitag, 18. Mai 2012
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Eine Schwangerschaft bedeutet in der Regel nicht, dass BAföG entfällt. Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange eine Studentin infolge der Schwangerschaft gehindert ist, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus. In diesem Fall wird das entsprechende Semester bei der Festsetzung der Förderungshöchstdauer als Fachsemester mitgezählt.

Verlängert sich das Studium aufgrund der Schwangerschaft, so kann Ausbildungsförderung weiterhin geleistet werden. Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird Ausbildungsförderung für eine angemessene Zeit geleistet, wenn sie infolge der Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren überschritten worden ist. In diesen Fällen erfolgen die Leistungen ausschließlich als Zuschuss. Ein entsprechender Antrag ist unter Beschreibung der Studienbeeinträchtigung an das Studentenwerk zu richten.

Ein ähnliches Verfahren gilt auch für die zu Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegende Bescheinigung der Hochschule über die erbrachten Studienleistungen. Kann die erforderliche Eignungsbescheinigung, bedingt durch eine Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren, nicht termingerecht vorgelegt werden, sollte beim Amt für Ausbildungsförderung eine Verschiebung des Vorlagetermins beantragt werden.

Bei einer Beurlaubung werden für das entsprechende Semester Leistungen nach dem BAföG nicht gewährt. Dieses Semester bleibt dann auch bei der Zählung der Fachsemester unberücksichtigt, wird also nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.

 

 

Studierende mit Kindern bis zu zehn Jahren bekommen zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag, der abweichend von der sonstigen Förderung als Zuschuss gezahlt wird. Für das erste Kind winken 113 Euro und für weitere Kinder je 85 Euro. Um den Zuschlag zu beantragen, müssen Sie das das Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag beim Studentenwerk einreichen.

 

Weitere Informationen unter: http://www.bafoeg.bmbf.de/_media/merkblatt_kinder.pdf .




Nähere Auskünfte erteilen die BAföG-Beraterinnen und -Berater:

 

Studentenwerk Kassel, Amt für Ausbildungsförderung
Wolfhager Str. 10, 34117 Kassel
Sprechzeiten.: Mo u. Do  10.00-12.00 Uhr, Di u. Mi 10.00-15.00 Uhr

Studentenwerk Kassel, Außenstelle Witzenhausen
Stubenstr. 20, 37213 Witzenhausen
Sprechzeiten: Mo - Do 10.00-12.00 und nach Vereinbarung