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Kindergeld

 

Kindergeld
Das Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte 190 Euro sowie für das vierte und jedes weitere jeweils 215 Euro.

Wichtig: Kindergeld wird bei studierenden Eltern im Rahmen von "Arbeitslosengeld II" bzw. "Sozialgeld" als Einkommen betrachtet, findet hingegen bei der Berechnung von "BAföG-Satz" und "Wohngeld" keine Berücksichtigung.
Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden:

 

Familienkasse Kassel, Theaterstr. 3, 34117 Kassel
Tel. (0561) 701 1610, Email: Familienkasse-Kassel((at))arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Mo., Di., Fr. 7.30 - 12 Uhr, Do. 7.30 - 18 Uhr
Informationen finden Sie auch unter: www.familienkasse.de

 

Kinderzuschlag
Eltern (natürlich auch studierende Eltern) haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten und in ihrem Haushalt lebenden Kinder, wenn das zu berücksichtigende Einkommen die so genannte Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt. Der maximal mögliche Kinderzuschlag beträgt 140 Euro pro Kind. Der Antrag ist ebenfalls bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu stellen. Für Kassel und die umliegenden Landkreise ist dies die:

 

Familienkasse Kassel, Theaterstr. 3, 34117 Kassel
Tel. (0561) 701 1610, Email: Familienkasse-Kassel((at))arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Mo., Di., Fr. 7.30 - 12 Uhr, Do. 7.30 - 18 Uhr
Informationen finden Sie auch unter: www.familienkasse.de

zuletzt geändert:  22.03.2010      © 2005-2013 Studentenwerk Kassel: Webmaster      Seitenanfang