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Aufgaben

Service rund ums Studium

In § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes heißt es: "Aufgabe der Studentenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Die Studentenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, behinderten Studierenden und ausländischen Studierenden. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie."

Rund 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim Studentenwerk Kassel mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben befasst:

Die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sogenanntes "Meister-BAföG" -, das gastronomische Angebot in Mensen und Cafeterien, der Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, die Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen, die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung, das Angebot Allgemeiner Sozialberatung, Studienfinanzierungsberatung, Psychosozialer Beratung, Rechtsberatung sowie Kinderbetreuung gehören zu den wichtigsten Arbeitsbereichen des Studentenwerks.

Das Studentenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

zuletzt geändert:  26.02.2010      © 2005-2013 Studentenwerk Kassel: Webmaster      Seitenanfang