„Blaue Karte EU“: Erleichterungen für ausländische Studierende und Absolventen
Spürbare Verbesserungen für ausländische Studierende und ausländische Absolventen bringen das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie und die „Blaue Karte EU“. Damit soll die Zuwanderung von Akademikerinnen und Akademikern aus Staaten außerhalb der EU gefördert werden.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW), Dachverband der lokalen Studentenwerke, begrüßt die neuen Regelungen: So können ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten künftig 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage erlaubnisfrei jobben; bisher lag die Begrenzung bei 90 ganzen oder 180 halben Tagen. Zusätzlich ist eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft an der Hochschule oder beim Studentenwerk möglich.
„Es ist richtig, den bewusst angeworbenen ausländischen Studierenden hier möglichst flexible Rahmenbedingungen zu bieten“, kommentiert DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde die Änderungen. „Noch besser wäre die arbeitsrechtliche Gleichstellung mit EU-Studierenden.“
Für ausländische Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Hochschule wird die Frist zur Arbeitsplatzsuche nach dem Abschluss von bislang zwölf auf 18 Monate verlängert. Zudem dürfen diese Absolventinnen und Absolventen neu auch eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, wenn sie in Zusammenhang mit der Hochschulausbildung steht.
„Das alles erleichtert die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Betroffenen und kommt letztlich dem deutschen Arbeitsmarkt zugute“, so Meyer auf der Heyde weiter. „Die potenziellen ausländischen Fachkräfte, die wir an unseren Hochschulen ausbilden, werden so dem deutschen Arbeitsmarkt zugeführt.“
Derzeit sind in Deutschland rund 245.000 ausländische Studierende immatrikuliert, davon rund 108.000 aus Staaten außerhalb der EU. Neben der familiären Unterstützung bildet der Nebenjob die wichtigste Finanzierungsquelle für ausländische Studierende; eine ungesicherte Studienfinanzierung gehört zu ihren größten Schwierigkeiten.
Übersicht der seit 1. August geltenden Regelungen:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Arbeitsmarkt/Anerkennung_Abschluesse/2012-07-25-blaue-Karte.html
